Dienste und Pflichten ...
Von Peitz aus nach der Cottbuser Seite liegen 11 Dörfer für die das Amt zuständig ist. Dies sind:
- Maust
- Neuendorf
- Bärenbrück
- Heinersbrück
- Groß Lieskow
- Klein Lieskow
- Merzdorf
- Dalitz
- Zahsow
- Schmellwitz und
- Skadow
Auf der anderen Seite in Richtung Heide sind es 8 Dörfer, für die das Amt zuständig ist. Dies sind:
- Drehnow
- Drachhausen
- Schmogrow
- Fehrow
- Preilack
- Tauer
- Wüst Drewitz und
- Jänschwalde
Die Stadt Peitz ist dafür mit der Niederen Gerichtsbarkeit ausgestattet und verantwortlich für die Eintreibung der Abgaben. Weiteres ist in den Erbregistern ersichtlich.
Die Stadt Peitz leistet der Herrschafft folgende Dienste:
- Handarbeiten gemäß Stadtbuch
- Fuhrdienste gemäß Stadtbuch
- weitere Fuhrdienste über das Land für die Herrschaft und ihr Gesinde bei Erfordernis
- Begleitung der Herrschafft auf der Jagd, wie es andere Orte auch tun.
- 3 Tage Felddienste für die Bestellung (Pflügen u. Ernte) des Hafers in den beiden Teichen vor Maust
- 2 Personen Wachdienste bei Erfordernis
Bauerndienste
Einwohner in den Vorstädten, die Sachsen sind, sind ebenfalls zu diesen Diensten verpflichtet. Ebenso sind sie verpflichtet, Wasser- und Holzfuhren zu leisten, wenn man sie dazu anweist. Wie auch die Amtsdörfer leisten sie Wachdienste. Wie für alle üblich, sind Fuhrdienste für Getreide, Heu, Holz, Mist, Waren und Dienste zu Fuß zu erbringen. Auch Pflügen und Eggen gehört dazu.
Diese Dienste sind auf 3 Tage die Woche beschränkt. Der morgendliche Beginn und das Ende des Dienstes werden mitgeteilt. Wird der Dienst nicht pünktlich verrichtet, so fallen Zinsen an, wie sie in den Erbregistern verzeichnet sind.
Teichdienste
Die Halbhüfner und Gärtner von Maust, Neuendorf und Bärenbrück erbringen ihre Dienste in den Teichen von Maust, Neuendorf und Bärenbrück. Sie sollen den Teichkechten und Meistern dabei helfen, die Gräben und Dämme in Ordnung zu halten. Von anderen Diensten sind sie (weitestgehend) verschont. Außerhalb der Ernte- und Heuzeit sollen sie helfen wie von alters her.
Die Kosätten sollen den 18. Scheffel dreschen wie bisher und der Herrschafft bei der Fuchs- und Hasenjagd helfen. Weitere Dienste sind nicht zu erbringen.
Folgende Dörfer sind zu Diensten in den Teichen in Glinzig verpflichtet:
- Glinzig, das gesamte Dorf
- Dahlitz, das ganze Dorf
Die Dienste sind gleich zu den anderen Dörfern. An 3 Tagen in der Woche sind Dienste wie Pflügen, Eggen, Hafer fahren und beim Abfischen helfen, zu leisten. Sie müssen auch den Saathafer aus Cottbus holen und Fische fahren sowie Fischsamen holen. Dafür bekommen sie ¼ Gerstenbier.
Weiterhin kann jeder Hüfner mit einer Landfläche von 1 Hufen, der von alters her Schafe gehabt hat, weiterhin max. 12 Schafe halten und im Winter schlachten. Die 3 Gärtner dürfen 6 Schafe halten. Alle Einwohner geben den Zehnten, hiervon sind auch die Schulzen, Lohnarbeiter und Hirten nicht ausgenommen, es sei denn, sie haben eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.