altes Wappen der Stadt Peitz

Abschitt 1, Beschreibung des Amtes

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Beschreibung des Amtes Peitz und dessen Rechte

Zum Amt Peitz gehören die beiden Wälder um Peitz und die Heideflächen zwischen der SCHULENBURG‘schen Herrschaft und den Nonnengütern von Guben. Die Grenzen sind durch Grenzzeichen (Hegesäulen) markiert.

Weiterhin gehört zum Amt der wundervoll gelegene Wald Schreibiza im Spreewald. Er befindet sich zwischen der SCHULENBURG‘schen Herrschaft und dem Hegeholz bei ???. Der Wald ist ??? Ruten lang und ??? Ruten breit. Er ist in ??? Schläge unterteilt und jeder Schlag hat ein Größe von ??? Kabeln.

Der Adel hat im Amtsgebiet einige Rechte. Jeder Edelmann darf von seinem alten Rittersitz aus im Winter aus dem spreewärts gelegenen Wäldern Holz holen. Die betreffenden Waldstücke werden durch das Amt ausgewiesen. Es darf 10 Tage lang mit 2 Schlitten Holz gefahren werden.

Das Amt erhält hierfür kein Entgeld. Jedem Knecht oder Buschläufer sind jedoch pro Schlitten 6 Cottbuser Groschen zu zahlen.

Konnte das Holz wegen einer längeren Tauwetterperiode und der damit verbundenen Unbefahrbarkeit des Waldes, nicht oder nicht vollständig bis zum Jahresende eingefahren werden, so verfällt der Anspruch.

Für die noch ausstehende Holzmenge ist im neuen Jahr der Wald zu mieten, oder die betreffende Holzmenge festmeterweise (kabelweise) zu kaufen.

Das Einschlagen und die Ausfuhr von Holz aus den Wäldern ist für jederman im Zeitraum von Mittfasten (4. Fastensonntag, nach Aschermittwoch) bis zum Winteranfang verboten. Zuwiderhandlungen werden mit der Pfändung des Holzes und den Strafen nach der Holzordnung geandet.

Weiterhin ist es den Untertanen und Hausbesitzern untersagt, in den Wäldern Hartholz wie Buchen, Eichen, Eschen oder Rüster zu schlagen und abzufahren. Zuwiderhandlungen werden mit der Pfändung des Holzes und den Strafen nach der Holzordnung geandet.

Die Einwohner und Bauern haben das Recht im Wald Totholz für ihren Gebrauch zu sammeln. Hierfür ist eine Holzmiete zu zahlen. Totholz ist auch das bei den Holzeinschlägen zurückgelassene Holz.

Das Hegeholz bei Burg und der Wald bei Schmogrow gehört der Herrschaft (dem Amt). Hier darf niemand sonst Holz einschlagen.

Das Hegeholz hinter Burg umfasst in der Länge und Breite 190.000 [Quadrat-]Ruten (rund 388 ha). Es ist in 12 Schläge eingeteilt.

Der Schmogrow‘sche Wald ist in 3 Schläge unterteilt und umfasst 65.300 [Quadrat-]Ruten.

Zu den 3 Wäldern sind 3 Waldläufer (Waldaufseher) bestellt. Zwei davon in Burg und einer in Schmogrow. Jeder Waldläufer ist frei und erhält jedes Jahr 0,5 Malter Korn (ca. 330 Liter) ohne Stamm-, Kabel- und Pfandgeld.

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  1. Beschreibung des Amtes
  2. Abgaben der Dörfer
  3. Dienste u. Pflichten
  4. Beschreibung der Vorwerke
  5. Dienste der Bauern für die Vorwerke
  6. Cottbuser Dörfer u. Holzordnung
  7. Mühlenordnung
  8. Bierordnung
  9. Malzordnung
  10. vermessene Äcker u. Wiesen
  11. Vorwerk Maust
  12. Vorwerk Peitz
  13. Vorwerk Jänschwalde
  14. Extract Glinzig
  15. Extract Horno