Weberschiffchen

Glossar

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Appretur

Endbehandlung bzw. Veredlung von textilen Geweben. Die Gewebe wurden durch Scheren, Rauhen, Walken u.a. Verfahren sowie durch Zusatz von Kleb- und Füllstoffen wasserabweisend, knitterfrei oder flammenhemmend gemacht. /10/ S. 39


Bauconducteur

Früher gebräuchliche Bezeichnung für einen Verantwortlichen einer Baumaßnahme bzw. einen Bauleiter.


Daumenwelle

Eine aus dem Mittelalter stammende technisch-gewerbliche Entwicklung, die ab der ersten Hälfte des 20. Jh. auch als Nockenwelle (Nock = "Vorsprung an einer Welle" bzw. "doum" = Zapfen) bezeichnet wird. Mit Daumen-/ Nockenwelle bezeichnet man eine von Tretrad, Göpel, Wasser- oder Windkraft angetriebene Achse (Welle), in die radial Zapfen oder Daumen (Nocken) eingelassen sind. Diese bewegen beim Umlauf Teile einer Werkmechanik, wobei rotierende Bewegung in lineare Bewegung umgesetzt wird. Die von der Nockenwelle angehobenen oder niedergedrückten Hebel gelangen durch die Schwerkraft wieder in ihre Ausgangslage zurück. Mit Hilfe der Nockenwelle wurde eine wachsende Zahl verschiedener Mechaniken und Werkmühlen betrieben, wie Blasebälge/ Gebläse, Stampf-/ Pochhämmer bei Tuchwalken, Kraftübersetzungen in Mühlen usw. Viele Handwerkszweige wurden dadurch von körperlicher Schwerarbeit entlastet und leistungsfähiger. /14/

Domäne

Domäne (lateinisch "dominium" oder französisch "domain": Herrschaft) verdeutlicht ein Eigentums- bzw. Besitzverhältnis, meistens des Staates. Das kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen, wie z.B. land- oder forstwirtschaftliche Flächen oder wie in Peitz auf Teichareale für die Fischzucht und das Eisenhüttenwerk. /10/ S. 186

Domänenamt

siehe Domäne

Domänenfiskus

Bezeichnung für den Vermögensbesitzer der Domäne. In den meisten Fällen der Staat. /11/ S. 214

Drapéstoff

Der Begriff Drapé bezeichnet einen klassischen Stoff, der zur Produktion von Abendgarderobe wie zum Beispiel Anzügen und Sakkos verwendet wird. Dieser besteht meist aus Wolle oder einem Wollgemisch. Die Kettfäden (Längsfäden beim Weben) sind meist aus Kammgarn, während für die Schussfäden (Querfäden beim Weben) in der Regel Streichgarn verwendet wird. Durch diese Materialmischung und das spezielle Webverfahren entsteht so ein robuster, blickdichter Stoff. Dieser ist in der klassischen Vorstellung von Abendgarderobe meist schwarz. Andernfalls ist er auch in dunkelblau vorzufinden. Andere Farbkonzepte sind seltener und werden oft nicht mit dem Begriff Drapé in Verbindung gebracht, da sie in der klassischen Abendgarderobe in der Regel nicht vorkommen. /16/

Drehling

siehe Stirnrad


Edikt

Frühere Bezeichnung für eine öffentliche herrschaftliche bzw. obrigkeitliche Bekanntmachung oder Mitteilung über eine getroffene Entscheidung einer größtenteils bedeutungsvollen Angelegenheit. Betraf meistens Anordnungen rechtlicher Natur. Auch als Erlass bezeichnet. /10/ S. 201

Elle

Ein altes Längenmaß, welches aus dem Abstand vom Ellenbogen bis zur Mittelfingerspitze definiert wurde. Es unterlag auf Grund seiner Definition großen Schwankungen. Für Preußen galt ab 1750 nach /9/:
1721: 1 Oletzkoische Elle = 0,55597 m
1793: 1 ddc Elle = 0,66694 m
1816: 1 preußische Elle = 2 1/8 Fuß = 25 1/2 Zoll = 0,6669 m
1869: 1 Elle = 0,66694 m (amtliches Umrechnungsmaß des Norddeutschen Bundes)


Färbehaus

Gebäude, in dem beispielsweise textile Gewebe durch unterschiedliche Verfahren in der Anfangszeit durch manuelle Arbeit und später unter Nutzung von Technik durch wässrige Lösungen bzw. mit farbstofferzeugenden Substanzen oder Aufschlämmung von Farbstoffen gefärbt wurden. Später wurde die Bezeichnung Färberei gebräuchlich. /10/ S. 248

Frischhütte

Gebäude, in dem mit speziellen Frischöfen Roheisen, welches einen Kohlenstoffanteil von über 2 % besitzt und sich daher nicht schmieden, walzen, hämmern, pressen oder schweißen lässt, in einem metallurgischem Prozess zu schmiedbarem Eisen oder sogar zu Stahl umgewandelt wurde. /11/ S. 230
Ohne Frischverfahren kann Roheisen nach Einschmelzung von Zusätzen (verschiedene Buntmetalle) lediglich zu sprödem und kaltbrüchigem Gusseisen legiert werden. Das Frischen geschah durch Einblasung von Luft oder Sauerstoff in die Roheisenschmelze, was zur Folge hatte, dass der enthaltene Kohlenstoff durch die über die Schmelze streifende Luft verbrannte. Gleichzeitig wurden dadurch weitere unerwünschte Bestandteile des Roheisens, wie Schwefel und Phosphor, verringert. Eines der ältesten Frischverfahren war das Puddelverfahren oder Flammofenfrischen. Durch zusätzliches Umrühren (puddeln) des Roheisens mit einer langen Eisenstange durch den "Puddler" in speziellen Öfen wurde Sauerstoff untergemischt, dadurch die Temperatur der Schmelze erhöht und die Schadstoffverbrennung erreicht. Diese Arbeit war für den Puddler nicht ungefährlich und körperlich sehr schwer, da ein Puddelvorgang mehrere Stunden dauern konnte. /12/ S. 310

Fuß

Das Fuß ist eines der ältesten Längenmaße. Es definierte sich aus der Länge eines Mannesfußes von der Ferse bis zu Zehenspitze und wurde auch Schuh genannt. Das Fuß varierte in seiner Länge sehr stark nach Land und Zeit. Detaillierte Angaben sind in /9/ zu finden. Für Preußen galt ab 1750:
1755: 1 ddc rheinländischer Fuß = 0,31385 m
1793/1816: 1 Feld- oder Dezimalfuß = 10 Zoll = 100 Linien = 0,37663 m
1839: 1 ddc Fuß = 139,13 pariser Linien = 0,31385 m
1869: 1 ddc Werkfuß = 0,28319 m (amtliches Umrechnungsmaß des Norddeutschen Bundes)


Gewerk

Nach dem Vorbild der Kaufmannsgilden wurden vom 12. Jahrhundert an verschworene Gemeinschaften/ Vereinigungen von Handwerkern und Gewerbetreibenden gleichen oder ähnlichen Handwerks gegründet. Sie waren vor allem in den Städten beurkundet und dienten der wechselseitigen Unterstützung und der Wahrung gemeinsamer geschäftlicher Interessen. Im Norden Deutschlands wurden Handwerkervereinigungen anfänglich meist Innung (innunge = Aufnahme, Verbindung), Einung (einunc = Vereinigung), Amt (ambt) oder Werk (werc, werch) genannt.

Im 14.Jh. setzte sich der Begriff "Zunft" als führender Begriff durch. Die Bezeichnung Werk/ Gewerk wurde nicht so häufig verwendet. Zunftordnungen legten den jeweiligen Status von Meister, Gesellen und Lehrlingen fest und regelten deren wirtschaftliche Bedingungen. Volles Mitspracherecht besaßen aber nur die Meister, aus deren Kreis ein Zunftmeister (Altermann, Oberältester) gewählt wurde. Die Mitgliedschaft in einer Zunft war freiwillig. Die Handwerkervereinigungen kümmerten sich vor allem um das Verkaufsgeschehen, Preise, Qualitätsstandards und Ausbildung und förderten auch den kooperativen Zusammenhalt ihrer Mitglieder durch religiösen Kult (Schutzheilige), gemeinsame Teilnahme an Umzügen und Festen mit Zunftfahne sowie Feiern in einem Zunfthaus.

Das Zunftwesen war die erste Organisationsform mit erheblichem Einfluss auf das politische Leben, so dass es in Folge dessen zwischen den Zünften zu Rivalitäten um Einfluss auf Politik und Verwaltung in den Städten kam. Je reicher und selbstbewusster Zünfte wurden, desto dringlicher bestanden sie auf Teilhabe an der politischen Macht. Dies führte sogar zu Unruhen, Aufständen und Verboten von Zünften und gegen Ende des Mittelalters zu Erstarrung und Niedergang. Die Zünfte haben Initiativen ihrer Mitglieder gelähmt, die Fortentwicklung ihres Systems abgewürgt und an Bedeutung verloren.

In ihrer Grundkonzeption haben sie sich mit Unterbrechnungen bis in die heutige Gegenwart erhalten, die Innungen sind ihre Nachfolger. Die Peitzer Tuchmacher schlossen sich Anfang 1777 zu einem Gewerk/ einer Innung zusammen. Die erste Zunft der Tuchmacher wurde 1175 in Mainz gegründet. /14/


Hammerteich

siehe Walketeich

Hüttenwerk

Industrieller Betrieb zur Gewinnung und Veredlung von Werkstoffen wie Metalle aber auch von Schwefel, Glas, Ziegel usw. /11/ S. 306 Eisenwerke, wie das ehemalige Peitzer Eisenhüttenwerk, das im Ergebnis metallurgischer Prozesse aus Raseneisenstein Roheisen sowie schmiedbares Eisen herstellte, wurden auch sprachgebräuchlich kurz als "Hütte" bezeichnet.


Kammer, Kämmerei

Kommunale oder städtische Einrichtung, der ein Kämmerer/ Kämmerin vorstand/ vorsteht. Der Kämmerer/ Kämmerin ist für alle finanziellen Angelegenheiten verantwortlich.

Karde

Die Karde ist eine distelartige Pflanzengattung, die bis 2,00 m Größe erreichen kann. Sie besitzt violette, hakige Blütenköpfe. Die hellviolett blühende "Weberkarde" mit ihren besonders hakenborstigen Blütenköpfen diente früher zum Aufrauhen von gewebtem Tuch. /10/ S. 427 In der Textiltechnik wurde diese Pflanze zum Kardieren der Fasern benutzt. Beim Kardieren oder Krempeln werden die losen Fasern erstmals ausgerichtet. Der entstehende Flor oder Vliesstoff kann dann versponnen werden.

Kardenhaus

siehe Karde

Kommerzienrat

Früherer Ehrentitel für Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens. /11/ S. 373


Manufaktur

Gewerbebetrieb des 17. und 18. Jahrhunderts, in dem das Erzeugnis nach dem Prinzip der Arbeitsteilung vorwiegend in Handarbeit hergestellt wurde. /11/ S. 439

Morgen

Der Morgen ist ein altes Flächenmaß. Es entsprach der Fläche, die ein Mann an einem Tag mit einem Gespann landwirtschaftlich bearbeiten konnte. Deshalb wurde dieses Maß in einigen Gegenden auch Tagwerk, Juchard, Mannwerk oder Mannsmaht genannt. In Preußen galt nach /9/ ab 1750:
1721: 1 Oletzkoischer Morgen = 300 q-Ruten = 0,5216 ha;
1721: 1 rheinischer Morgen = 600 q-Ruten = 0,8511 ha;
1721: 1 Schlesischer Morgen = 0,5598 ha;
1721: 1 Breslauer Morgen = 0,5601 ha;
1721: 1 Erfurter Morgen = 168 q-Ruten = 0,2642 ha;
1721: 1 Stettiner Morgen = 300 q-Ruten = 0,4925 ha;
1721: 1 Pommerscher Morgen = 300 q-Ruten = 0,6551 ha
1793: 1 neuer Magdeburger Morgen = 180 q-Ruten = 583,2 q-Lachter = 25.920 q-Fuß = 2.553,225 m² = 0,25532 ha, ab 1816 preußisches Maß
1869: 1 Morgen = 0,25532 ha (amtliches Umrechnungsmaß des Norddeutschen Bundes)

Mühlteich

siehe Walketeich


Ölmühle

Betrieb bzw. Produktionseinrichtung zum Mahlen und Auspressen ölhaltiger Früchte und Samen (Raps, Sonnenblumenkerne, Sojabohnen, Mais, Oliven, Erdnüsse u.a.) zum Zwecke der Herstellung von Pflanzenölen. /11/ S. 506 Die Mühlentechnik wurde früher, wie auch in Peitz, mit Wasserrädern angetrieben.


Ratswaage

Seit dem Mittelalter gab es in den Städten zum Wiegen von Handelsgütern wie Mehl, Fleisch, Wollballen und schweren Gegenständen eine große öffentliche Stadt-, Fron- oder Ratswaage, mit welcher der geschworene städtische Waagemeister, manchmal assistiert von Waaggesellen, gegen Gebühr (wage-gelt, weglon) Handelsgüter abwog. Der Technik nach war die Ratswaage eine gleicharmige Balkenwaage, an deren Enden an Seilen oder Ketten Schalen oder Tragpaletten für die Gewichte und für das Handelsgut befestigt waren. Wurde auf einer nichtöffentlichen Waage wie z.B. in einer Herberge oder einem Privathaus gewogen, so war der "gesworene wäger oder sein gesworener diner" beizuziehen und die übliche Waagtaxe war zu entrichten. Unbeaufsichtigtes Wiegen von Handelsgütern wurde streng bestraft, war doch der "waglon" eine bedeutende Einnahmequelle der Stadt. /14/

Im Generalprivileg für die Peitzer Tuchmacher vom 08.11.1734 heißt es im § 9: Die Gewerksmeister dürfen nicht mit ihrer Ware auf dem Lande hausieren oder Wolle einkaufen, sondern alle Wolle muß zur Stadt gebracht und von dem angestellten Waagemeister ordnungsgemäß abgewogen werden. /1/ S. 104

Im Jahre 1755 schrieb die Peitzer Kammer die Cottbuser Wiegeordnung vor und ordnete an, dass für den großen Stein Rohwolle nur 4 Pfennig Wiegegebühr zu zahlen sind und den Meistern ordnungsgemäße Wiegezettel mit eingeschriebener Gewichtsangabe als Quittung auszustellen seien. /1/ S. 55

Ein Stein war ein altes und heute nicht mehr übliches Handelsgewicht aus der Zeit des Mittelaters, welches bis in die preußische Herrschaftsepoche Anwendung fand.

  • 1 Zentner = 5 schwere Steine = 51,525 kg
  • 1 schwerer Stein = 2 leichte Steine = 10,305 kg
  • 1 leichter Stein = 5,153 kg

Für 1 Stück Tuch benötigte eine Tuchmacher 1 ½ Stein Rohwolle und hatte daran mindestens 14 Tage zu arbeiten. /1/ S. 54 Die Waage galt seit dem Mittelalter als Zeichen der Gerechtigkeit, des Maßes und der Klugheit. /14/

Reckhammer

Ein wasserkraftbetriebener Hammer in leichterer Ausführung, der ursprünglich zum Ausrecken erschmolzener Luppen (Klumpen aus rohem Eisen, Schlacke und Kohleresten) benutzt wurde. Die Hammerschläge auf die Luppe bewirkten die Entfernung der Schlacke- und Kohlereste und die Verdichtung des Eisenkernes. Das Ausrecken des Eisenkernes musste nach mehrmaligem Einschmelzen der Luppe wiederholt werden, um möglichst qualitativ gutes schmiedbares Eisen zu erhalten. Diese Hämmer wurden während der ganzen Zeit des Bestehens des Werks in Peitz verwendet. /8/ S. 166 Durch Reckhämmer wurden später, ähnlich wie mit dem Zainhammer, auch lange, dünne Stangen aus schmiedbarem Eisen für den Weiterverkauf an Schmiede hergestellt.

Remise

Frühere Bezeichnung für ein Depot, einen Wirtschaftsraum, einen Lager- oder Abstellraum. /15/ Sinnbildlich auch ein Schuppen oder ein Verschlag.

Rute, Ruthe

Ein altes Längenmaß, dass einst aus der Länge von 16 hintereinander gehenden Personen definiert war, die aus einer Kirchentür traten. Dieses Maß unterlag starken Schwankungen. In Preußen galt ab 1750 nach /9/:
1722: 1 Deichgräberrute = 25 rheinische Fuß = 7,19 m
1722: 1 Neumärkische (alte große) Landrute = 5,0217 m
1722: 1 alte Soldinische Rute = 4,4201 m
1722: 1 oletzkoische Rute = 4,1698 m
1793: 1 Magdeburger Rute = 3,7662 m (ddc/dc)
1869: 1 Rute = 3,7662 m (amtliches Umrechnungsmaß des Norddeutschen Bundes)


Stabhammer

Ein wasserkraftbetriebener Hammer, der gefrischtes und somit schmiedbares Eisen unter leichten, raschschlagenden Hämmern zu dünnen Drahtzainen (Vierkanteisen), Stäben und Bandeisen ausschmiedete. Für die Weiterverarbeitung des schmiedbaren Eisens war das Aufkommen der Reckhämmer und Zainhämmer von Bedeutung. /12/ S. 234 Vor der Bearbeitung durch den Reck- oder Zainhammer wurde das gefrischte Eisen von einem Aufwerfhammer zu grobem Stabeisen geschmiedet. Der Hammerkopf eines Aufwerfhammers wog zwischen 3 bis 5 Zentner und presste das Eisen gehörig zusammen. Die Geschwindigkeit war nicht hoch und lag etwa bei 80 bis 90 Hüben bzw. Schlägen pro Minute.

Vor allem nach der baulichen Fertigstellung des ersten "Hohen Ofens" (Hochofens) in Brandenburg im Eisenhüttenwerk Peitz und dessen "Anblasen" im Jahre 1660 nahm hier infolge der Veränderung der Schmelztechnologie die Arbeit mit Stabhämmern offensichtlich sehr zu. Von HILPERT wird Stabeisen im Hüttenwerk Peitz erstmals 1675 wie folgt erwähnt: über die mangelhafte Bewirtschaftung des Werks wird wiederholt geklagt; Stabeisen fand in diesem Jahr wahrscheinlich wegen der kriegerischen Zeiten und wegen des Geldmangels wenig Absatz. /8/ S. 19

Stirnrad mit Drehling

Bestandteil bei der Kraftübertragung von der rotierenden Mühlenwelle auf Werkmechaniken. Es handelte sich um eine früher gebräuchliche Bezeichnung für ein Zahn-/ Getrieberad mit einer großen Anzahl von an der Stirnseite rechtwinklig angebrachten Holzzapfen bzw. Kämmen (hölzerne Zähne/ Drehlinge) zur Übertragung von Bewegung und Kraft. Bei zwei in Eingriff befindlichen Zahn-/ Getrieberädern sind die Drehrichtungen gegenläufig. Je nach Lage von treibender und getriebener Welle unterscheidet man Stirnräder (Wellen bzw. Kraftübertragung parallel), Kegelräder (Drehachsen der Wellen schneiden sich mit zylindrichen Zahnrädern) sowie Schrauben- und Schneckenräder, wenn sich die Wellen rechtwinklig kreuzen. /15/

Stück Tuch

Ein Stück Tuch oder auch nur Tuch ist ein altes Mengenmaß im Tuchhandel. Ab dem 18. Jahrhundert umfasste es meist eine Länge von 50 Ellen (≈ 33 m). Die Breite variierte dabei von 1 3/4 Ellen (≈ 1,2 m) für gewalktes und 9/4 Ellen (≈ 1,5 m) für ungewalktes Tuch. /9/


Tuchbereiter

Nach dem Walken, Waschen und Trocknen wurden die "Tuchbereiter" aktiv, um dem Tuch die schöne Oberfläche und matten Glanz zu geben. Der über Wellen an der Raumdecke aufgehängte Stoff wurde erneut angefeuchtet und anschließend von den Kämmlern oder Kardierern mit Karden angeraut, um die Wollhärchen an der Oberfläche weiter und gleichmäßig herauszuziehen und in eine Richtung zu legen. /13/ S. 4

Tuchscherer

Das Scheren wurde von Spezialisten mit großen, teilweise bis zu 20 kg schweren Bügelscheren durchgeführt. Diese Arbeit war sehr anstrengend und erforderte große Geschicklichkeit. Beim Scheren kam es darauf an, die durch das Kardieren herausgezogenen und gerichteten Härchen auf eine gleichmäßige Länge zu bringen, wodurch das Tuch erst sein glattes und edles Äußeres erhielt. /13/ S. 5

Tuchwalke

Eine Tuchwalke bzw. Walkmühle war eine seit dem ausgehendem Mittelalter eingesetzte und mit einem Wasserrad angetriebene Maschine zur Verarbeitung, Verdichtung und Veredlung von Geweben bei der Herstellung von Walkstoffen, die früher als Tuch bezeichnet wurden. Sie ersetzte das bis dahin praktizierte Walken mit den Füßen von Menschen, mit dem frisch gewebte Tücher durch Stoßen, Strecken und Pressen gereinigt und an der Oberfläche verfilzt wurden, damit sie dichter und geschmeidiger wurden.

Das Walken erfolgte in Peitz nach dem Prinzip der Hammerwalke. In Bottichen wurde das Wollgewebe durch wasserradbetriebene Holzhämmer gestaucht, verdichtet und geklopft, bis ein verfilzter Stoff entstand, der die gewünschten wärmenden, sowie regen- und windabweisenden Eigenschaften besaß. Durch Zugabe einer Walkflüssigkeit (z.B. Tonerde in heißem Wasser gelöst) quellten die Gewebefasern auf und die Weblöcher verdichteten und verschlossen sich.


unterschlächtiges Wasserrad

Seit dem Mittelalter wird die Wasserkraft im größeren Umfang zum Antrieb von Mühlen und Hammerwerken genutzt. Dabei wird die Strömungsenergie (kinetische Energie) des Wassers durch ein Wasserrad in eine Drehbewegung umgewandelt. Eine von vier Antriebsvarianten ist die mit einem unterschlächtigem Wasserrad. Hierbei trifft das Wasser unterhalb der Wasserradnabe auf die Schaufeln des Wasserrades. Um die kinetische Energie und den Wirkungsgrad noch zu erhöhen, wurde vor dem Wasserrad ein künstlich angelegtes Gefälle bzw. in manchen Fällen sogar ein Wehr im Gewässer errichtet. Trotzdem gehörten unterschlächtige Wasserräder nicht zu den effektivsten Antriebsvarianten und erreichten einen mittelmäßigen Wirkungsgrad von etwa 40 %. Während des Bestehens des Eisenhüttenwerkes in Peitz wurde ausschließlich das hier übliche unterschlächtige Wasserrad aus Holz verwendet, wozu die Wasserkraft des Hammergrabens genutzt wurde. /8/ S. 142

Der Wortstamm "schlächtig" stammt von "schlagen". Beim unterschlächtigen Wasserrad "schlägt das Wasser in die seitlich offenen, leicht gebogenen Schaufeln. /14/

Wasserräder werden heute wegen ihres geringen Wirkungsgrades kaum noch genutzt. Heute werden meist Turbinen verwendet, deren Rotationsenergie einen Stromgenerator antreibt. Um 1900 gab es solche Turbinen im Hammergraben beim Eisenhüttenwerk und stromaufwärts an der Maustmühle.


Walke

siehe Tuchwalke

Walketeich

Ein künstlich angelegtes Stillgewässer im Oberlauf einer Wassermühle in der Tücher gewalkt werden (Tuchwalke). Ähnliche Teiche gibt es auch für Mühlen- und Hammerwerke. Sie dienen dem Zweck, eine möglichst gleichmäßige kinetische Energie (Fähigkeit des Wassers, aufgrund seiner Bewegungs-/ Strömungsenergie mechanische Arbeit zu verrichten) auf das Wasserrad zu übertragen. Wasserkraft war für die Antriebstechnologien ab 2. Hälfte des Mittelalters bis zur Einführung und Nutzung der Dampfmaschine der wichtigste Energieträger. Durch die Wasserspeicherung in einem vorgelagertem Teich war es zum Einen möglich, Probleme von wechselndem Wasserstand, wie z.B. Niedrigwasser, zu minimieren und zum Anderen eine möglichst konstante Energie der Mühlen- und Hammertechnik zuzuführen.

Auf einen vorgelagerten Hammer-, Mühl- oder Walketeich konnte verzichtet werden, wenn das zum Antrieb der Mühle genutzte Fließgewässer über eine ausreichende Durchflußmenge und/oder Strömungsgeschwindigkeit verfügte. Beide Parameter bestimmen zusammen die Energiemenge, die für den Antrieb des Wasserrades nutzbar ist.

Walkgerüst

Kompakte und massive Holzbalkenkonstruktion einer Tuchwalke für die Halterung, Befestigung und Gewährleistung der Funktionalität der Walkmechanik, wie wasserkraftbetriebenen Stampfen, Stempeln oder Hämmern.

Walkmühle

siehe Tuchwalke

Wasserschöpfbank

Mit Wasserkraft angetriebene mechanische Schöpfanlage, bestehend aus einer Holzkonstruktion mit Wasserrad, zur Entnahme bzw. zum Heben von Wasser aus einem Fließgewässer. Entsprechend ihrer Konstruktion unterschied man Wasserschöpfräder, -werke, -mühlen bzw. -bänke.

Weberkarde

siehe Karde

Wellbaum, Wellenbaum

Massive hölzerne Achse des Wasserrades zur Übertragung von Kraft und Bewegung über Getriebe an Maschinen.

Wollmagazin

Lager-, Vorratshaus für Rohwolle. Unter anderem wurden auch Räume des Peitzer Festungsturmes als Wollmagazin genutzt.

Wollverlag, Wollverleger

Die aufkommende manufakturelle Großproduktion überflügelte immer mehr die Tuchherstellung in den Handwerksstuben. Das Verlagssystem, namentlich der "Wollverlag", setzte sich durch und diese Veränderung (größere Wollaufkäufe zu günstigen Preisen) führten zur Verarmung eines großen Teiles der Tuchhandwerker und zu Absatzkrisen. Viele Tuchmacher waren finanziell nicht mehr in der Lage, günstig Wolle einzukaufen. Das Wollverlagsrecht bedeutete, das nur berechtigte "Wollverleger" Wolle einkaufen durften. Sie gaben diese dann an ärmere Tuchmacher zum Weben, Walken und Scheren weiter und erhielten dafür einen Teil der fertigen Tuche als "Verrechnung der Rohstoffauslagen" zurück. /13/ S. 8


Zainhammer

Schnell schlagender wasserkraftbetriebener Hammer mit geringem Hammerkopfgewicht zur Herstellung von Drahtzainen (Vierkanteisen). Diese Eigenschaften wurden durch eine leichtere Bauweise des Hammers erreicht. Der auf dem "Neuen Hammer" in Peitz befindliche Zainhammer hatte ⅜ Zentner Gewicht und konnte angeblich bei 4 Zoll = 0,1 m Hub bis zu 300 Schläge/ Minute abgeben, was (so HILPERT) ziemlich unwahrscheinlich klingt. /8/ S. 167 Da zu jener Zeit 1 Zentner heutigen 51,45 kg entsprach, wog ein ⅜ Zentner schwerer Hammerkopf nur 19,29 kg. Durch die hohe Schlagfrequenz konnten dünne, quadratische Stäbe/ Zaineisen von ½ bis ¾ Zoll geschmiedet werden. Dieses "Veredlungsverfahren" erleichterte den städtischen Schmieden ihre Arbeit. /12/ S. 234 Hauptsächliche Käufer von Zaineisen waren Klein- und Nagelschmiede, die daraus Fertigprodukte wie Nägel in Vierkantform und Löffel fertigten.

Zinswiese

Ein vom Grundherren/ Eigentümer/ Besitzer gemietetes bzw. gepachtetes Wiesengrundstück. Als Zins wurde entweder ein festgelegter zu zahlender Geldbetrag oder die Abgabe von erwirtschafteten Naturalien/ Erträgen in einem festgelegtem Umfang in der Regel am Jahresende vom Grundherren für die Nutzung erhoben. /10/ S. 1006

Zoll

Ein altes Längenmaß, dass entweder dem 10. oder 12. Teil des Fußes entsprach. Für Preußen galt ab 1750 nach /9/:
1721: 1 oletzkoischer Zoll = 2,3165 cm
1773: 1 Magdeburger Zoll = 2,615 cm
1773: 1 Berliner Zoll = 1,961 cm
1816: 1 preußischer Zoll = 1 Lachterzoll = 1/12 Fuß = 12 Linien = ddc 2,612 cm
1816: 1 dc Zoll = 3,7663 cm
1869: 1 ddc Zoll = 2,612 cm (amtliches Umrechnungsmaß des Norddeutschen Bundes)